
ÄNDERUNGEN IM FÖRDERREGIME- MEHRWERTSTEUER FÄLLT!
Ab 01.01.2024 entfällt die Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Anlagen für Privatkunden. Die Senkung der Umsatzsteuer auf 0% soll den Ausbau von Photovoltaikanlagen vorantreiben und den bürokratischen Aufwand durch den Wegfall der Bundesförderung erleichtern. Die Änderungen werden mit Beginn kommenden Jahres in Kraft treten und für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 35 Kilowatt gelten.
AUS FÜR DIE UMSATZSTEUER AUF PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN!
Die Nullsteuer soll sich sowohl auf die verbauten Komponenten, als auch auf die Montage auswirken. Auch Balkonmodule sind vom Wegfall der Umsatzsteuer betroffen. Vorerst wird diese neue Regelung auf 2 Jahre begrenzt sein. Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Homepage des Bundesverbands Photovoltaic Austria.